Aufwandsentschädigung
Hier erhaltet ihr die aktuelle Übersicht über die Aufwandsentschädigungen.
Bei Meisterschaftsspielen mit vom Verband angesetzten Schiedsrichtern auf der Ebene des NFV Bezirk Lüneburg werden die Aufwandsentschädigungen überwiesen.
Die Abrechnung erfolgt über das DFBnet.
Nur bei Pokalspielen und Freundschaftsspielen mit vom Verband angesetzten Schiedsrichtern auf der Ebene des NFV Bezirk Lüneburg werden die Aufwandsentschädigungen in Bar abgerechnet.
Auf Verlangen hat der der Schiedsrichter eine Quittung auszustellen.
Quittungsvordrucke könnt ihr euch hier runterladen:
Spesensätze
Hinweise
Der Schiedsrichter hat mit seinen Schiedsrichterassistenten (SRA) einen Treffpunkt zu vereinbaren, ab dem dann gemeinsam zum Spielort angereist wird.
Die Schiedsrichterassistenten müssen ihre Abrechnung selber im DFBnet eingeben. Erst wenn das gesamte Team ihre Abrechnung eingetragen hat, wird der Staffelleiter es für den Verband freigeben.
Eine Mitnahmeentschädigung für Schiedsrichterassistenten kann nicht abgerechnet werden.
Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten sind spezifiziert anzugeben, entweder im Spielbericht-Online oder auf dem Spielberichtsformular.
In der Landesliga und den Bezirksligen der Herren und Frauen wird unbar (Verbands-Spesenpool) abgerechnet.
Bei vergeblicher Anreise (Spielausfall) erhalten der angesetzte Schiedsrichter und die Schiedsrichterassistenten unter Bezugnahme auf § 9 Ziffer 3 der SRO die Fahrtkosten und die Hälfte der festgelegten Aufwandsentschädigung.
Bei Freundschaftsspielen ist nach der Klasse der Heimmannschaft abzurechnen.
Der Schiedsrichter ist verpflichtet, dem Verein die erhaltenen Beträge auf Verlangen zu bescheinigen.